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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17. Juni 2026

Anbieter: Kladde c/o Scalable Performance Group GmbH, Martinistr. 66, 49078 Osnabrück, Deutschland. Eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück unter HRB 214453. Vertreten durch den Geschäftsführer Maurice Glißmann. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE308817208. Kontakt: hi@scalable-performance-group.de.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Scalable Performance Group GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung des Dienstes Kladde (nachfolgend „Dienst" oder „Kladde").

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Kladde ist ein softwaregestützter Dienst, der Sprachnachrichten, Textnachrichten und Fotodaten des Kunden bzw. seiner Mitarbeiter automatisiert verarbeitet und daraus strukturierte Dokumente (insbesondere Angebote, Tagesberichte, Rechnungen und vergleichbare Geschäftsunterlagen) im Layout des Kunden erzeugt. Der Dienst umfasst darüber hinaus eine digitale Telefonassistenz, die eingehende Anrufe automatisiert in natürlicher Sprache entgegennimmt, Anliegen erfasst und strukturiert an den Kunden übergibt.

(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Paket. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und einzelne Funktionen zu ergänzen, zu ändern oder einzustellen, sofern hierdurch der vertraglich geschuldete Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§ 3 Eingabe-Kanäle und Drittanbieter (Messenger)

(1) Die Eingabe von Sprachnachrichten, Texten und Fotos in den Dienst erfolgt regelmäßig über Messenger-Dienste Dritter, insbesondere WhatsApp, Telegram und vergleichbare Anbieter (nachfolgend „Messenger-Dienste"). Diese Messenger-Dienste werden nicht vom Anbieter betrieben.

(2) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Stabilität, Sicherheit, Datenschutzpraxis oder sonstige Leistungsmerkmale der Messenger-Dienste. Vertragliche Beziehungen zu den jeweiligen Anbietern der Messenger-Dienste bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden bzw. seinen Mitarbeitern und dem jeweiligen Messenger-Anbieter.

(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Nutzung der jeweiligen Messenger-Dienste mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben — insbesondere der DSGVO — vereinbar ist und die Einwilligungen seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls Dritter vorliegen.

§ 4 Vertragsschluss und Leistungsbeginn

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Dem Kunden wird in Textform ein auf seinen Bedarf zugeschnittenes, freibleibendes Angebot unterbreitet. Mit seiner elektronischen Unterschrift, schriftlichen Unterzeichnung oder Bestätigung in Textform gibt der Kunde auf Grundlage dieser AGB ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages zu den darin genannten Konditionen ab. Der Vertrag kommt mit der anschließenden Auftragsbestätigung (Gegenzeichnung) durch den Anbieter zustande; der Anbieter ist zur Annahme nicht verpflichtet.

(2) Mit Zustandekommen des Vertrages beginnt der Anbieter mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen. Sofern eine einmalige Einrichtungsgebühr vereinbart ist, wird diese mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig; ihr Einzug erfolgt — gemeinsam mit der ersten laufenden monatlichen Vergütung — vor Bereitstellung des Zugangs („Go-Live") über den vereinbarten Zahlungsdienstleister. Die laufende monatliche Vergütung beginnt mit Bereitstellung des Zugangs zum Dienst („Go-Live"), das heißt mit dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde den Dienst tatsächlich nutzen kann; bis zu diesem Zeitpunkt findet die Einrichtung der individuellen Instanz des Kunden statt.

§ 5 Vergütung und Pakete

(1) Die Nutzung des Dienstes ist entgeltlich. Die jeweils gültigen Preise und die im gebuchten Paket enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Maßgeblich für das jeweilige Vertragsverhältnis ist die Auftragsbestätigung; weicht diese von der allgemeinen Preisliste ab — etwa durch individuell vereinbarte Preise oder Rabatte —, hat die Auftragsbestätigung Vorrang.

(2) Die Pakete enthalten jeweils eine festgelegte monatliche Nutzungsmenge — etwa eine bestimmte Anzahl an erzeugten Dokumenten (Angebote, Tagesberichte, Rechnungen und vergleichbare Geschäftsunterlagen) oder an Gesprächsminuten der digitalen Telefonassistenz. Der konkrete Leistungsumfang des gebuchten Pakets ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie der unter kladde.io/pakete einsehbaren Preisliste. Die Anpassung der Pakete an die tatsächliche Nutzung richtet sich nach § 5a.

(3) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Die laufende Vergütung ist im Voraus monatlich fällig und wird per SEPA-Lastschrift oder per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. eingezogen, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.

(5) Bei einer durch den Kunden zu vertretenden Rücklastschrift hat der Kunde dem Anbieter eine pauschale Rücklastschriftgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbuchung zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Anbieter bleibt ebenfalls unberührt.

(6) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Raten ganz oder teilweise in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung die gesamte für die noch verbleibende laufende Vertragsperiode (Erst- oder Verlängerungslaufzeit gemäß § 12) ausstehende Vergütung als pauschalierten Schadensersatz sofort fällig zu stellen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 12 bleibt unberührt.

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter darüber hinaus berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Mahnung mit angemessener Fristsetzung zu sperren. Für die Dauer der Sperrung schuldet der Kunde gleichwohl die vereinbarte Vergütung.

§ 5a Nutzungsabhängige Paketanpassung

(1) Für die nutzungsabhängigen Leistungen des Dienstes — insbesondere die Erzeugung von Dokumenten (Angebote, Tagesberichte, Rechnungen) sowie die digitale Telefonassistenz — gilt ergänzend zu § 5 die nachfolgende Regelung. Die jeweiligen Pakete, die enthaltenen monatlichen Inklusivmengen (Dokumente bzw. Gesprächsminuten) sowie die zugehörigen Preise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss vereinbarten Preisliste (abrufbar unter kladde.io/pakete). Das Dokumentenkontingent gilt modulübergreifend; sämtliche im Rahmen der gebuchten Module erzeugten Dokumente werden unabhängig von ihrem Typ gemeinsam auf die monatliche Inklusivmenge angerechnet.

(2) Um eine durchgehende Nutzbarkeit des Dienstes sicherzustellen, wird der Dienst bei Ausschöpfung der im gebuchten Paket enthaltenen monatlichen Inklusivmenge nicht gesperrt oder unterbrochen. Stattdessen wechselt der Kunde automatisch in das nächsthöhere Paket gemäß der unter kladde.io/pakete einsehbaren Staffel. Maßgeblich ist das jeweils niedrigste Paket, dessen Inklusivmenge die tatsächliche Nutzung des Kunden abdeckt.

(3) Der Anbieter informiert den Kunden rechtzeitig vor einem solchen Wechsel in Textform (etwa per E-Mail oder Messenger-Nachricht an die hinterlegte Kontaktadresse), sobald sich die Nutzung der Inklusivmenge des aktuell gebuchten Pakets nähert.

(4) Im Monat des Wechsels wird das höhere Paket anteilig für die ab dem Wechsel verbleibenden Tage berechnet; der für diesen Zeitraum bereits entrichtete Beitrag des bisherigen Pakets wird angerechnet. Der Kunde erhält ab dem Wechsel den vollen Leistungsumfang des höheren Pakets; bereits in Anspruch genommene Inklusivmengen werden auf das Kontingent des höheren Pakets angerechnet und nicht zusätzlich berechnet. Ab dem auf den Wechsel folgenden vollen Abrechnungsmonat gilt der Preis des höheren Pakets vollständig.

(5) Eine automatische Rückstufung in ein niedrigeres Paket erfolgt nicht. Der Kunde ist jedoch berechtigt, jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsmonat in ein niedrigeres Paket zu wechseln, sofern dessen Inklusivmenge für seine Nutzung ausreicht. Der Wechsel in ein niedrigeres Paket erfolgt auf Anforderung des Kunden in Textform.

(6) Nicht in Anspruch genommene Inklusivmengen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats (des mit dem Go-Live beginnenden monatlichen Abrechnungszeitraums, vgl. § 4 Abs. 2) und werden weder vorgetragen noch erstattet.

§ 6 Preisanpassung

(1) Diese Regelung betrifft ausschließlich die Anpassung der allgemeinen Listenpreise und Paket-Konditionen durch den Anbieter. Der nutzungsbedingte Wechsel in ein höheres oder niedrigeres Paket nach § 5a stellt keine Preisanpassung im Sinne dieser Regelung dar, sondern ergibt sich aus der tatsächlichen Nutzung des Kunden; er löst insbesondere kein Widerspruchsrecht nach dieser Regelung aus.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, die für den Dienst geltenden Preise und Paket-Konditionen einseitig anzupassen, sofern sich die zugrunde liegenden Kostenfaktoren (insbesondere Personalkosten, Infrastruktur-, Hosting- und Lizenzkosten) verändert haben oder eine Anpassung aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich wird.

(3) Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens einen (1) Monat vor ihrem Inkrafttreten in Textform (etwa per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Preisanpassung nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gilt die Anpassung als angenommen. Auf diese Wirkung wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

(4) Im Fall eines fristgerechten Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der geplanten Preisanpassung mit angemessener Frist zu kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Konditionen unverändert weiter.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Vorlagen und Stammdaten (etwa Logo, Briefkopf, Preise, Pflichtangaben, Lieferantenlisten) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern über den Dienst übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben stehen. Er ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, gegenüber seinen Endkunden, Mitarbeitern und sonstigen betroffenen Personen die erforderlichen Informationspflichten zu erfüllen und gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einzuholen.

(3) Zugangsdaten zum Dienst sind vom Kunden vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an Personen außerhalb des Betriebs des Kunden ist nicht zulässig.

(4) Für die Bereitstellung der digitalen Telefonassistenz mit einer eigenen, insbesondere ortsgebundenen Rufnummer ist der Anbieter aufgrund telekommunikationsrechtlicher Vorgaben — insbesondere der Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Rufnummernzuteilung — verpflichtet, vor Aktivierung der Rufnummer einen Nachweis über Identität und Anschrift des Kunden einzuholen und zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter hierfür unaufgefordert geeignete Nachweise in Textform vorzulegen — insbesondere einen aktuellen Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (bei Kapitalgesellschaften und sonstigen eingetragenen juristischen Personen) oder eine Gewerbeanmeldung bzw. einen Gewerbeschein (bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften). Der Anbieter kann ergänzende Nachweise verlangen, soweit dies zur Erfüllung der regulatorischen Anforderungen erforderlich ist.

(5) Die Aktivierung der Rufnummer und die Inbetriebnahme der digitalen Telefonassistenz setzen voraus, dass die nach Absatz 4 erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen und geprüft sind. Verzögert sich die Inbetriebnahme oder kann sie nicht erfolgen, weil der Kunde die erforderlichen Nachweise nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beibringt, hat der Anbieter dies nicht zu vertreten. Hieraus resultierende Verzögerungen oder das Ausbleiben der Bereitstellung begründen keine Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter.

§ 8 Hosting und Datenverarbeitung

(1) Die im Rahmen des Dienstes verarbeiteten Daten werden auf Servern in Deutschland gehostet. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Daten gegen unberechtigten Zugriff, Verlust und Veränderung zu schützen.

(2) Die Einzelheiten der Datenverarbeitung — insbesondere die Zwecke, die Kategorien betroffener Daten, die Speicherdauer und die Rechte betroffener Personen — ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit der Anbieter im Rahmen des Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 9 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter ist bemüht, den Dienst dauerhaft verfügbar zu halten, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.

(2) Soweit im Zusammenhang mit dem Dienst — insbesondere der digitalen Telefonassistenz — auf eine durchgehende Erreichbarkeit oder ein „Immer-aktiv"-Prinzip hingewiesen wird, bezieht sich dies ausschließlich auf die nutzungsabhängige Paketanpassung gemäß § 5a — das heißt darauf, dass der Dienst bei Ausschöpfung der Inklusivmenge nicht gesperrt wird. Eine technische Verfügbarkeitsgarantie für die Telefonie oder die zugrunde liegenden Telekommunikations- und Drittanbieterdienste ist damit nicht verbunden.

(3) Eine vorübergehende Nicht-Verfügbarkeit des Dienstes aufgrund von Wartungs- und Pflegearbeiten, höherer Gewalt oder Störungen bei Drittanbietern (insbesondere Messenger-Diensten oder Telekommunikationsnetzbetreibern) begründet keine Ansprüche des Kunden.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust (soweit nicht durch zumutbare Sicherungsmaßnahmen des Kunden vermeidbar) und für Schäden, die auf Störungen oder Ausfällen der Messenger-Dienste oder sonstiger vom Kunden eingesetzter Drittsoftware beruhen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 11 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis kommt mit Auftragsbestätigung des Anbieters zustande (vgl. § 4). Sofern in der Auftragsbestätigung nicht abweichend vereinbart, beginnt die Mindestlaufzeit für die laufende monatliche Vergütung mit Bereitstellung des Zugangs zum Dienst („Go-Live") und beträgt zwölf (12) Monate („Erstlaufzeit"). Die Erstlaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate („Verlängerungslaufzeit"), sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung trotz Mahnung mehr als vier Wochen in Verzug ist, sich mit zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Raten in Verzug befindet (vgl. § 5 Abs. 6) oder den Dienst entgegen den Bestimmungen dieser AGB nutzt.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die im Dienst gespeicherten Daten des Kunden — vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten — innerhalb von 30 Kalendertagen gelöscht. Der Kunde wird gebeten, vor Ablauf dieser Frist einen Datenexport anzufordern.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des Dienstes ein.

(2) Die durch den Dienst erzeugten Dokumente (Angebote, Tagesberichte, Rechnungen etc.) verbleiben uneingeschränkt im Eigentum bzw. in der Verfügungsbefugnis des Kunden.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Geänderte AGB werden dem Kunden mindestens einen (1) Monat vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Osnabrück.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.